Grundlagen
Der Begriff der betrieblichen Gesundheitsförderung beschreibt „alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz“ [1] – so lautet es in der Luxemburger Deklaration der betrieblichen Gesundheitsförderung von 1997. Die momentane Grundlage für Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung finden sich im §20b SGB V wieder. Später dazu mehr.
Klingt erstmal relativ unkonkret. Im speziellen wissen wir, dass innerbetrieblich einige Maßnahmen ergriffen werden können, um bestimmten Erkrankungen vorzubeugen. So kann darunter ein Workshop zur Raucherentwöhnung stehen. Auch Seminare zum Thema Entspannung oder Stress sind möglich. Zudem sind auch Informationsveranstaltung zu guter Ernährung denkbar. Meine Kernkompetenz befindet sich auf dem Gebiet der Verhaltens- und Verhältnisprävention am Arbeitsplatz. Sprich das Verhalten am Arbeitsplatz oder die Einrichtung des Arbeitsplatzes so anzupassen, dass beispielsweise die Chance auf Rückenschmerz minimiert wird. All dies ist unter bestimmten Voraussetzungen als BGF (Betriebliches Gesundheitsförderung) zu verstehen.
Nachdem, wie im ersten Abschnitt beschrieben, 1997 der Grundstein für die BGF gelegt wurde, folgten andere Gesetze. Ein Eckpfeiler der Umsetzbarkeit der Maßnahmen ist das Jahressteuergesetz von 2009 [1]. Dies war Grundlage für die Finanzierbarkeit dieser Maßnahmen für Unternehmen. Seither können Unternehmen 500€ (seit 2020 600€) pro Mitarbeitenden pro Jahr investieren, ohne auf diese Maßnahmen eine Steuer entrichten zu müssen.
Das Bundesministerium für Gesundheit erklärt, dass im Sinne des oben erwähnten §20b SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung als Prozess zu verstehen ist und einen progressiven Charakter aufweisen muss [2]. Massagen, therapeutische Einzelmaßnahmen oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio sind somit nicht förderungswürdig. Wie sieht eine gesundheitsfördernde Maßnahme aus? Erst einmal müssen alle angewendeten Maßnahmen dem Leitfaden Prävention entsprechen. Dieser Leitfaden gibt vor, dass erst ein Ist-Zustand ermittelt werden muss. Dies geschieht unter Einbeziehung von Fragebögen. Im Anschluss sollen auf Grundlage des Bogens verhaltensbezogene Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu zählt beispielsweise:
- Ergonomieberatung: Beratung über effiziente Arbeitshaltung und Einstellung der Werkzeuge, Bildschirme, Tastaturen, Hilfsmittel, etc.
- „Bewegte Pause“: Eine Anleitung zu Bewegungsübungen, die regelmäßig durchgeführt werden, um Arbeitsbelastungen entgegenzuwirken. Dies ist
- einer Gruppe oder einzeln durchführbar.
Im nächsten Blogpost erfahren Sie mehr über meine spezifischen Vorstellungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden.
Danke fürs Lesen!
Philipp Rey
[1] Doerdelmann J., Mohokum M. (2018), Betriebliche Gesundheitsförderung – ein Leitfaden für Physiotherapeuten. Berlin: Springer Verlag.
[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html